Fachartikel:
Praktische Hilfen zur Umsetzung der TRBS 1151
Mögliche Handlungsfehler unter Zeitdruck im Mensch - Arbeitsmittel - System
Die Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1151
"Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren" konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Durch die TRBS 1151 wird die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung im Zusammenhang mit ergonomischen und menschlichen Faktoren" weiter konkretisiert und an Beispielen erläutert. Für den Praktiker ist es von Bedeutung, dass er, wenn er sich bei der Gefährdungsbeurteilung an den TRBS orientiert, die Forderung nach der Berücksichtigung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse weitgehend erfüllt.
Autor:
Dr. rer. pol. Wattendorff, Frank, Hannover
TÜ 1/2 - 2010
Technische Überwachung
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