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Anlagentechnik / Druckgeräte

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Virtuelle Messe


PED Professional 6

Schweißen

Wegweiser rund um die Schweißtechnik

Zusammengestellt von

TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Werkstoff- und Schweißtechnik
und unserem Partner
AIR LIQUIDE Deutschland GmbH

Schweißtechnik
Betriebliche Anforderungen
Personalqualifizierung
Anerkennung von Schweißverfahren
Schweißen hochfester Stähle
Schweißgase (Systematik)
Schweißen hochlegierter Stähle
Schweißzusatzwerkstoffe
Vorwärmtemperatur
Arbeitshilfen, Tipps und Tricks
Schweißaufsichtspersonal
Schweißaufsichtspersonal

Schweißaufsichtspersonal

Schweißaufsichtspersonal hat abteilungsübergreifend das Einhalten der schweißtechnischen Regeln, Vorschriften im Fertigungsbetrieb sicherzustellen.

Aufgaben und Verantwortung beschreibt die EN 719

Aufgaben und Verantwortung beschreibt die EN 719

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Aufgaben / Verantwortung
Aufgaben / Verantwortung

EN 719 - Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung

Hilfe, rette mich!
  • Vertragsüberprüfung
  • Konstruktionsüberprüfung
  • Werkstoffe
    • Grundwerkstoffe
    • Schweißzusätze
  • Untervergabe
  • Herstellungsplanung
  • Einrichtungen
  • Schweißtechnische Arbeitsvorgänge
    • Vorbereitende Tätigkeiten
    • Schweißen
  • Prüfung
    • Sichtprüfung
    • Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfung
  • Bewertung der Schweißung
  • Dokumentation

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Kenntnisse / Qualifikation
Kenntnisse / Qualifikation

EN 719 - Schweißaufsicht - Technische Kenntnisse und Qualifikation

Das Schweißaufsichtspersonal muß über entsprechende Kenntnisse verfügen, um alle zugewiesenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllen zu können.

Die Qualifikation sollte neben allgemeinen technischen Kenntnissen auch besondere schweißtechnische Kenntnisse beinhalten.

In der Regel ist eine Zusatzausbildung erforderlich. Sie erfolgt für drei Qualifikationsstufen:

Umfassende schweißtechnische Kenntnisse

Schweißfachingenieur

Spezielle schweißtechnische Kenntnisse

Schweißtechniker

Schweißtechnische Basiskenntnisse

Schweißfachmann


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Normen / Regelwerke
Normen / Regelwerke

Forderung nach "Schweißaufsicht" in nationalen Normen und Regelwerken

     
  • Grundnormen (z.B. EN 729) über die Qualitätssicherung von Schweißarbeiten
  •  
  • Konstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich
  •  
  • Rohrleitungs- und Anlagenbau im Gas- und Wasserfach
  •  
  • Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Bau meerestechnischer Anlagen
  •  
  • Überwachungsbedürftige Anlagen (Druckbehälter, Dampfkessel ...)
  •  
  • Schienenfahrzeuge und maschinentechnische Anlagen
  •  
  • Wehrmaterial im Bereich Marine und Heer
  •  
  • Luft- und Raumfahrzeugbau

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Schweißer und Bediener - Übersicht
Schweißer und Bediener - Übersicht

Schweißer und Bediener:
Übersicht der aktuellen Prüfnormen

Die Qualifikation der Schweißer und Bediener von vollmechanisierten Schweißanlagen erfolgt nach folgenden Normen:

Nummer

Titel

Ausgabe

DIN EN 287-1

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 1: Stähle

2004

DIN EN 287-2

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen

1997

EN ISO 9606-3

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen

1999

EN ISO 9606-4

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 4: Nickel und Nickellegierungen

1999

EN ISO 9606-5

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 5: Titan und Titanlegierungen, Zirkonium und Zirkoniumlegierungen

2000

DIN EN 1418

Schweißpersonal
Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen

1998


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Prüfung und Prozesse
Prüfung und Prozesse

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Schweißprozesse (EN 287 / EN ISO 9606)

Schweißprozesse sind in ISO 857 erläutert, Verfahrensnummern in EN 24063 aufgeführt

Teil 1
"Stahl"

Teil 2
"Alu-minium"

Teil 3
"Kupfer"

Teil 4
"Nickel"

Teil 5
"Titan"

Lichtbogenhandschweißen

111

X

 

X

X

 

Metall-Lichtbogenschweißen
mit Fülldrahtelektrode

114

X

 
 
 
 

Unterpulverschweißen mit Drahtelektrode

121

X

 
 
 
 

Metall-Inertgasschweißen;
MIG-Schweißen

131

X

X

X

X

X

Metall-Aktivgasschweißen;
MAG-Schweißen

135

X

 
 

X

 

Metall-Aktivgasschweißen
mit Fülldrahtelektrode

136

X

 
 

X

 

Metall-Inertgasschweißen
mit Fülldrahtelektrode

137

X

 
 
 
 

Wolfram-Inertgasschweißen;
WIG-Schweißen

141

X

X

X

X

X

Plasmaschweißen

15

X

X

X

X

X

Gasschweißen mit
Sauerstoff-Acetylen-Flamme

311

X

 

X

 
 

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Bezeichnungsbeispiele
Bezeichnungsbeispiele

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Bezeichnungsbeispiele (EN 287)

Schweißerprüfung - Bezeichnungsbeispiele

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Stähle: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich
Stähle: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Stähle - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN 287-1)

Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

W01

W02

W03

W04

W11

Unlegierte Stähle
(ReH <= 360 N/mm2)

W01

o

 
 
 
 

CrMo-Stähle und
CrMoV-Stähle

W02

x

o

 
 
 

Feinkornbaustähle
(ReH > 360 N/mm2)

W03

x

x

o

 
 

Nichtrostende ferr. oder
mart. Stähle

W04

x

x

o

Rostfreie ferr.-aust. und
aust. CrNi-Stähle

W11

x1)

x1)

x1)

x1)

o



o

Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde

x

Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt

x1)

Bei Verwendung von Zusatzwerkstoffen aus Gruppe W 11



Beachte Abweichungen im Druckbehälterbau (AD-Mbl. HP 3) !!



Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

W01

W02

W03

W04

W11

Unlegierte Stähle
(ReH <= 360 N/mm2)

W01

o

 
 
 
 

CrMo-Stähle und
CrMoV-Stähle

W02

x

o

 x1

)
 
 

Feinkornbaustähle
(ReH > 360 N/mm2)

W03

x

 

o

 
 

Nichtrostende ferr. oder
mart. Stähle

W04

 
 
 

o

 

Rostfreie ferr.-aust. und
aust. CrNi-Stähle

W11

 
 
 
 

o



o

Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde

x

Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt

x1)

Nur, wenn keine Sonderprüfungen erforderlich (HP3, 3.1.2.1)


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Stabelektrodenumhüllung 
Stabelektrodenumhüllung 

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung -  Stähle - Stabelektrodenumhüllung und Geltungsbereich  (EN 287-1 + AD-Mbl. HP 3)

Beachte Abweichungen im Druckbehälterbau (x1)) !!

Umhüllungstyp der
Stabelektrode
des Prüfstückes

Geltungsbereich

A; RA

R; RB; RC; RR

B

C

S

A;RA

o

 
 
 
 

R;RB;RC;RR

x

o

 
 
 

B

x1)

x1)

o

 
 

C

 
 
 

o

 

S

 
 
 
 

o



Umhüllungstypen bei Stabelektroden:

A

sauerumhüllt

B

basischumhüllt

C

zelluloseumhüllt

R

rutilumhüllt

RA

rutilsauer-umhüllt

RB

rutilbasisch-umhüllt

RC

rutilzellulose-umhüllt

RR

rutilumhüllt (dick)

S

andere Arten (Sonderumhüllung)


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Alu: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich
Alu: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN 287-2)

Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

W21

W22

W23

Reinaluminium und AlMn-Leg.
(Mn oder Verunreinigungen < 1,5%)

W21

o

x
 

Nichtwarmaushärtbare Legierungen (AlMg, AlMgMn, AlSi usw.)

W22

x

o

 

Warmaushärtbare Legierungen (AlMgSi, AlZnMg usw.)

W23

x

x

o



o

Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde

x

Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Kupfer: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich
Kupfer: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Kupfer und Kupferlegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN ISO 9606-3)

Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

W31

W32

W33

W34

W35

W36

Reinkupfer

W31

o

 

x

x

x

 

Kupfer-Zink-Legierungen

W32

 

o

 
 
 

x

Kupfer-Zinn-Legierungen

W33

 
 

o

 
 
 

Kupfer-Nickel-Legierungen

W34

 
 
 

o

x

 

Kupfer-Aluminium-Legierungen

W35

 
 
 

x

 

o

 

Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

W36

 

x

     

o



o

Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde

x

Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Nickel: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich
Nickel: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Nickel und Nickellegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN ISO 9606-4)

Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

Reinnickel

W41

Eine in Gruppe W 41 ausgeführte Prüfung deckt alle anderen Gruppen ab, aber nicht umgekehrt.

Eine in den Gruppen W 42 bis W47 ausgeführte Prüfung gilt für alle Gruppen innerhalb von W 42 bis W 47.

Die Gruppen W 41 bis W 47 schließen auch die Gruppe W 11 nach EN 287-1 ein, jedoch nicht umgekehrt.


Anerkennung unterschiedlicher Metallverbindungen:

Bei Verwendung von Zusatzwerkstoffen nach den Gruppen W 41 bis W 47 sind alle Kombinationen von Stahl-Stahl- und Stahl-Nickel-Legierungen abgedeckt.

NiCu-Leg.
Ni >= 45%, Cu > 10%

W42

NiCr-Leg.
(Ni/Fe/Cr/Mo) Ni >=40%

W43

NiMo-Leg.
Ni >= 45%, Mo <= 30 %

W44

NiFeCr-Leg.
Ni < 45 %

W45

NiCrCo-Leg.
Ni >= 45%, Co > 10 %

W46

NiFeCrCu-Leg.
Ni >= 45%

W47


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Titan: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich
Titan: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Titan- und Zirkoniumwerkstoffe - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe

Werkstoff-
gruppe
des Prüfstückes

Geltungsbereich

Reintitan

W51

Eine Prüfung, die an einem Werkstoff der Gruppen 51, 52, 53 oder 54 sowie 61 oder 62 ausgeführt wurde, gilt für alle Werkstoffe in den jeweiligen Gruppen.






Wenn in der Fertigung überwiegend Zirkonium geschweißt wird, muss die Prüfung an Zirkonium ausgeführt werden.



Alpha-Ti-Legierungen 1)

W52

Alpha-Beta-Ti-Legierungen 2)

W53

Ähnlich Beta- u. Beta-Ti-Legierungen 3)

W54

Reinzirkonium

W61

Zirkonium
mit 2,5 % Nb

W62



1)

Alpha-Legierungen

Ti-0,2Pd; Ti-2,5Cu; Ti-5Al-2,5Sn; Ti-8Al-1Mo-1V; Ti-6Al-2Sn-4Zr-2Mo; Ti-6Al-2Nb-1Ta-0,8Mo

2)

Alpha-Beta-Legierungen

Ti-3Al-2,5V; Ti-6Al-4V; Ti-6Al-6V-2Sn; Ti-7Al-4Mo

3)

Ähnlich Beta- u. Beta-Leg.

Ti-10V-2Fe-3Al; Ti-13V-11Cr-3Al; Ti-11,5Mo-6Zr-4,5Sn; Ti-3Al-8V-6Cr-4Zr-4Mo


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Dicke des Prüfstückes
Dicke des Prüfstückes

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Dicke des Prüfstückes und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)

Prüfstück Dicke t in mm

Geltungsbereich

EN 287-1
(Stahl)

t <= 3

t bis 2 t 1)

3 < t <= 12

3 mm bis 2 t 2)

t > 12

>= 5 mm

1)  t bis 1,5 t   
2)
 3 mm bis 1,5 t Sonderbedingung für Gasschweißen (311)

EN 287-2
(Aluminium)>

t <= 6

0,7 t bis 2,5 t

6 < t <= 15

6 mm < t <= 40 mm 1)

1)  Bei Werkstückdicken > 40 mm ist eine Sonderprüfung erforderlich.

EN ISO 9606-3
(Kupfer)

t

0,5 t <= t <= 1,5 t 1)

1)  Bei Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme (311) ist die Prüfung in der kleinsten und größten Dicke, die in der Fertigung vorkommt, durchzuführen: t ungefähr gleich t

EN ISO 9606 -4
(Nickel)

t <= 3

t bis 2 t

3 < t <= 12

3 mm bis 2 t

t > 12

>= 5 mm

EN ISO 9606 -5
(Titan, Zirkonium)

t <= 3

t bis 2,5 t

t > 3

> 3 mm


Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Durchmesser des Prüfstückes
Durchmesser des Prüfstückes

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Durchmesser des Prüfstückes und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)

Prüfstück Durchmesser
D1) in mm

Geltungsbereich

EN 287-1
(Stahl)

D <= 25

D bis 2 D

25 < D <= 150

0,5 D bis 2 D (25 mm min.)

D > 150

>= 0,5 D

EN 287-2
(Aluminium)

D <= 125>

0,5 D bis 2 D

D > 125

>= 0,5 D

EN ISO 9606-3
(Kupfer)

D <= 25

D >25

D bis 2 D

>= 0,5 D (25 mm min.)

EN ISO 9606 -4
(Nickel)

EN ISO 9606 -5
(Titan, Zirkonium)



1) Bei Hohlprofilen bedeutet "D" das Maß der kleinsten Seite.

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Nahtausführung
Nahtausführung

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Nahtausführung der Stumpfnähte und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)

Geltungsbereich

Nahtausführung im anerkannten Prüfstück

BW am Blech

BW am Rohr

ss mb

ss nb

bs gg

bs ng

ss mb

ss nb

Stumpfnaht (BW) am Blech

einseitiges Schweißen

mit Schweiß- badsicherung

ss mb

O

 

x

 
 

1)

 

ohne Schweiß- badsicherung

ss nb

x

O

x

x

1)

 

1)

 

beidseitiges Schweißen

mit Ausschleifen

bs gg

x

 

O

 
 

1)

 

ohne Ausschleifen

bs ng

x

 
 

x

O

 

1)

 

Stumpfnaht (BW) am Rohr

einseitiges Schweißen

mit Schweiß-badsicherung

ss mb

x

 

x

 

O

 

ohne Schweiß-badsicherung

ss nb

x

x

x

x

x

O



Zeichenerklärung: (o) geprüft (X) ebenfalls anerkannt

1) Prüfungen für BW an Blechen schließen Prüfungen für BW an Rohren mit Ø >= 500 mm in den jeweiligen Schweißpositionen ein.
Prüfungen für BW an Blechen in Position PA oder PC schließen BW an Rohren mit Ø >= 150 mm für die gleichen Positionen ein.

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Geltungsbereich Nahtarten
Geltungsbereich Nahtarten

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Geltungsbereich Nahtarten / anzuwendende Kriterien (EN 287/ EN ISO 9606)

     
  • Prüfungen für Stumpfnähte an Rohren mit Ø > 25 mm*) schließen     Stumpfnähte an Blechen ein;
  •  
  • Prüfungen für Stumpfnähte an Blechen schließen Stumpfnähte an Rohren mit     einem Außendurchmesser >= 500 mm in den jeweiligen Schweißpositionen ein;     (beachte folgenden Absatz)
  •  
  • Prüfungen für Stumpfnähte an Blechen in Position PA oder PC schließen Stumpfnähte     an Rohren mit einem Außendurchmesser >= 150 mm für die gleiche Position     ein;
  •  
  • Stumpfnähte schließen Kehlnähte ein. Wenn in der Fertigung überwiegend     Kehlnähte geschweißt werden, muß eine geeignete Kehlnahtprüfung abgelegt werden.
  •  
  • Prüfungen für Stumpfnähte an Rohren ohne Schweißbadsicherung schließen     Prüfungen an Rohrabzweigungen für den entsprechende Geltungsbereich ein. Der     Geltungsbereich für Durchmesser bezieht sich bei Rohrabzweigung auf das abzweigende     Rohr.
  •  
  • Besteht die Fertigung überwiegend aus Rohrabzweigungen oder komplizierten     Rohrverbindungen, wird für den Schweißer eine entsprechende Sonderausbildung     empfohlen. Schweißerprüfungen an Rohrabzweigungen können in einigen Fällen     erforderlich sein.

*) Die Zusatzbedingung “Ø > 25 mm” gilt nur für EN ISO 9606 Teile   3, 4 und 5

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Übersicht
Übersicht

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Geltungsbereich Nahtarten / anzuwendende Kriterien bei EN 287 -2 (ohne J-L045); EN ISO 9606-3 und -5 (ohne PG, J-L045) (EN 287/ EN ISO 9606)



( o) geprüft  ( x ) ebenfalls anerkannt

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer

Schweißer und Bediener:
Schweißerprüfung - Gültigkeitsdauer / Verlängerung (EN 287/ EN ISO 9606)

  • Die Schweißerprüfung bleibt unter folgenden Bedingungen, die alle 6 Monate durch den Arbeitgeber auf der Prüfungsbescheinigung bestätigt werden müssen, zwei Jahre gültig:
       
    • Der Schweißer muss möglichst regelmäßig Schweißarbeiten im geltenden Prüfungsbereich ausführen. Eine Unterbrechung von höchstens 6 Monaten ist zulässig.
    • Es besteht kein triftiger Grund, die Handfertigkeit und die Kenntnisse des Schweißers in Frage zu stellen.

Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, ist die Schweißerprüfung für ungültig zu erklären.

  • Die Gültigkeit kann durch den Prüfer oder die Prüfstelle auf der Prüfungsbescheinigung für Zeitspannen von jeweils zwei Jahren innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches verlängert werden, wenn die oben genannten und folgenden Bedingungen erfüllt sind:
     
    • Die Fertigungsschweißungen, die vom Schweißer hergestellt wurden, entsprechen der geforderten Qualität.
    • Die Prüfberichte, z.B. halbjährliche Dokumentationen über DS- oder US-Prüfungen oder Bruchprüfungen sind mit der Schweißer-Prüfungsbescheinigung verfügbar aufzubewahren.

Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik

Personal für Zerstörungsfreie Prüfung
Personal für Zerstörungsfreie Prüfung

Billigung von Personal der Zerstörungsfreien Prüfung nach Druckgeräterichtlinie 

Anforderungen an die Qualifikation und die Zertifizierung von Personal für Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP); Kurzinformationen zur DIN EN 473.

  • Akkreditierung, Zertifizierung, Notifizierung, Billigung

    Die Einführung der EG Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte brachte für Personal in der Zerstörungsfreie Prüfung Änderungen der bisherigen Praxis mit sich. So sind nach Anhang I Absatz 3.1.3 dieser Richtlinie die zerstörungsfreie Prüfungen an den dauerhaften Verbindungen der Druckgeräte von qualifiziertem Personal mit angemessener Befähigung auszuführen. Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV muss diese Qualifikation zudem von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle gebilligt worden sein, die gemäß Artikel 13 dieser Richtlinie anerkannt wurde. Diese Anerkennung, im folgenden auch Akkreditierung genannt, wird in Deutschland gemäß DIN EN 45013 durch die ZLS - "Zentralstelle der Länder für Sicherheit" ausgesprochen. Die ZLS ist mit anderen Akkreditierungsstellen (www.dar.bam.de/as/as2b.html) für das Sachgebiet - "Gesetzlich geregelter Bereich" unter dem DAR - "Deutscher Akkreditierungsrat" zusammengefasst. In Deutschland hat nunmehr die ZLS mehrere unabhängige Prüfstellen (ped.eurodyn.com/contacts/notified_bodies3.html) gemäß Artikel 13 der DGRL anerkannt und in Brüssel notifiziert. Diese anerkannten unabhängigen Prüfstellen, oder auch Zertifizierungsstellen genannt, prüfen die Qualifikation des Personals, das zerstörungsfreie Prüfungen an den dauerhaften Verbindungen von Druckgeräten durchführt, und sprechen bei angemessener Befähigung die Billigung in Form eines Zertifikats für diesen Geltungsbereich aus. Zu diesen in Deutschland anerkannten unabhängigen Prüfstellen gehören neben den TÜV CERT- Zertifizierungsstellen, zu denen auch die TÜV Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Gruppe, zählt, im Wesentlichen auch die DGZfP und Sector Cert.

  • Die Rolle der DIN EN 473 bei der Qualifizierung und Zertifizierung im Bereich der Druckgeräterichtlinie

    In diesem Zusammenhang ist beispielhaft der Normentwurf "Unbefeuerte Druckbehälter" DIN EN 13445 Teil 5 - Prüfung zu beachten. Nach dieser Produktnorm muss nun Personal für ZfP gemäß EN 473 qualifiziert und zertifiziert sein. Dabei ist die Befähigung zur Durchführung der ZfP in den jeweils zutreffenden Qualifizierungsstufen 1,2 oder 3 nachzuweisen. Gleiches gilt für unterbeauftragtes ZfP - Personal, das beim Hersteller Prüfungen durchführt, oder für das ZfP - Personal eines Unterauftragnehmers des Herstellers. Im Vorgriff auf diese Euronorm und auch aufgrund der bereits erfolgten breiten Einführung der DIN EN 473 legen alle in Deutschland durch die ZLS akkreditierten Zertifizierungsstellen diese Norm bei der Prüfung der angemessenen Befähigung von ZfP Personal zugrunde. Für die Zertifizierung muss die Qualifikationsprüfung auf dem Industriesektor "Schweißnähte" oder auf einem Multisektor, der den Industriesektor "Schweißnähte" beinhaltet, abgelegt worden sein. Zusätzlich zu den nach DIN EN 473 nachzuweisenden Erfahrungszeiten ist der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung bei der zerstörungsfreien Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte erforderlich. Dieser Nachweis ist von einem Druckgerätehersteller, einem Druckgerätebetreiber oder durch eine Benannte Stelle auszustellen. Sind alle diese Bedingungen erfüllt wird durch die Zertifizierungsstellen ein Zertifikat nach DIN EN 473 ausgestellt, das im Geltungsbereich einen Zusatz beinhaltet, der die Befähigung bei der Prüfung von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie 97/23 EG ausspricht. Gültigkeitsdauer, Erneuerung und Rezertifizierung sind wie in DIN EN 473 geregelt.

  • Zusammenfassung der Anforderungen der DIN EN 473

    Die DIN EN 473 regelt die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung, ist seit Juli 1993 in Kraft und wird in Kürze durch eine revidierte Fassung (März 2001) ersetzt. Nach DIN EN 473 ist für die Zertifizierung eine nach DIN EN 45013 anerkannte, unabhängige Zertifizierungsstelle zuständig. Qualifizierungsprüfungen sind nach einem genau beschriebenen Procedere in einem Prüfungszentrum abzulegen, das von einer Zertifizierungsstelle anerkannt sein muss. Die Norm beschreibt neben den im Geltungsbereich aufgelisteten Prüfverfahren und einer Definition von Industriesektoren die Qualifikations- und Tätigkeitsprofile von Stufe 1-, 2- und 3- Personal. Sie legt für die Zertifizierung Anforderungen an die Vorbildung, die berufliche Erfahrungszeiten im entsprechenden Prüfverfahren sowie an die Ausbildung und Qualifikationsprüfung fest. Zur Erhaltung des Zertifikats ist ein jährlicher Sehtest, eine fortgesetzte berufliche Tätigkeit sowie die Einhaltung der berufsethischen Regeln erforderlich. Die Gültigkeit des Erstzertifikats beträgt fünf Jahre. Danach kann das Zertifikat erneuert werden. Nach weiteren fünf Jahren ist eine Rezertifizierung vorgesehen, die eine vereinfachte Rezertifizierungsprüfung erforderlich macht.

  • Übergangsregelung für bisherige Zertifikate nach DIN EN 473 in den Bereich der Druckgeräterichtlinie

    Zertifikate nach DIN EN 473 für die Verfahren UT, RT, MT und PT, die noch keine Erweiterung für die Prüfung von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie 97/23 EG beinhalten, können auf Antrag bei den in Deutschland durch die ZLS im "Geregelten Beeich" akkreditierten Zertifizierungsstellen (DGZfP, Sector Cert oder TÜV CERT) unter folgenden Vorraussetzungen entsprechend erweitert werden:

    - Die Zertifizierungsstelle, bei der die Qualifikationsprüfung abgelegt wurde, muss in Deutschland durch die ZLS akkreditiert worden sein Dies betrifft also nur Zertifikate der Zertifizierungsstellen von DGZfP, Sector Cert oder TÜV CERT.

    - Für die Zertifizierung muss die Qualifikationsprüfung auf dem Industriesektor "Schweißnähte" oder auf einem Multisektor, der den Industriesektor "Schweißnähte" beinhaltet, abgelegt worden sein.

    - Zusätzlich zu den nach DIN EN 473 nachzuweisenden Erfahrungszeiten ist der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung bei der zerstörungsfreien Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte erforderlich. Dieser Nachweis ist von einem Druckgerätehersteller, einem Druckgerätebetreiber oder durch eine Benannte Stelle auszustellen. Von diesen Erfahrungszeiten werden unabhängig von den Prüfverfahren mindestens 60 Arbeitstage innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Zertifizierungsantrag erwartet. Wird die Zertifizierung für mehrere der vier möglichen Prüfverfahren ( RT,UT,MT,PT) beantragt, so sind in jedem der beantragten Prüfverfahren eine Erfahrungszeit von mindestens 15 Arbeitstagen erforderlich. Diese Erfahrungszeiten werden auf die oben genannten 60 Arbeitstage so angerechnet, dass sich in der Summe mindestens diese 60 Arbeitstage ergeben.

    Sind die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt, wird ein Zertifikat nach DIN EN 473 ausgestellt, das im Geltungsbereich einen Zusatz beinhaltet, der die Befähigung bei der Prüfung von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie 97/23 EG ausspricht. Gültigkeitsdauer, Erneuerung und Rezertifizierung sind wie in DIN EN 473 geregelt.

  • Übergangsregelung für bisherige Qualifikationen und Zertifikate in den Bereich der Druckgeräterichtlinie, die nicht auf der DIN EN 473 basieren

    Liegen keine Qualifikationen oder Zertifikate nach DIN EN 473 vor, oder sind die Zertifikate nach DIN EN 473 nicht von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt worden, die in Deutschland durch die ZLS akkreditiert worden ist (DGZfP, Sector Cert oder TÜV CERT), so ist die im Vergleich zur DIN EN 473 und im Bezug auf die DGRL eventuell noch fehlende Ausbildung und Qualifikationsprüfung nachzuholen. Der Umfang der erforderlichen Ausbildung und Qualifizierungsprüfungen wird durch die Zertifizierungsstelle auf Antrag ermittelt. Diese Qualifizierungsprüfungen können beispielsweise spezielle Fragen zur Prüfung an dauerhaften Verbindungen an Druckgeräten beinhalten, oder es wird ein Prüfung im Sinne einer Rezertifizierungsprüfung nach DIN EN 473 durchgeführt, die bei Stufe 1 und 2 auch nur aus einem praktischen Prüfungsteil bestehen können. Die bisherigen Ausbildungen und Qualifikationsprüfungen werden bei dem gesamten Verfahren individuell angerechnet. Nach einer erfolgreichen Nachqualifikation und dem Vorliegen der übrigen Anforderungen, wie der körperlicher Eignung (Sehtest) und dem Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung bei der zerstörungsfreien Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte, wird schließlich ein Zertifikat nach DGRL von der Zertifizierungsstelle ausgestellt.

  • Ausbildungsmöglichkeiten nach DIN EN 473 im süddeutschen Raum

    Für Ihre Ausbildung nach DIN EN 473, auch im Bereich der DGRL, stehen Ihnen im süddeutschen Raum die Ausbildungsstätte der SLV München zur Verfügung. Als anerkanntes Prüfungszentrum der TÜV CERT - Zertifizierungsstelle für ZfP - Personal der TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe und SECTOR Cert können Sie dort Qualifizierungsprüfungen für Stufe 1 und 2 ablegen, die die Grundlage für eine Zertifizierung nach DIN EN 473 und DGR bilden.

  • Kontaktadresse

    TÜV CERT - Zertifizierungsstelle für ZfP
    TÜV SÜD Industrie Service GmbH

    Westendstraße 199
    D-80686 München

    Dr. Michael Jakob
    Tel. (0 89) 57 91- 1876
    Fax (0 89) 57 91- 1833
    E-Mail: Michael.Jakob@tuev-sued.de