 | Schweißaufsichtspersonal |
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 | Schweißaufsichtspersonal |
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Schweißaufsichtspersonal Schweißaufsichtspersonal hat abteilungsübergreifend das Einhalten der schweißtechnischen Regeln, Vorschriften im Fertigungsbetrieb sicherzustellen.
Aufgaben und Verantwortung beschreibt die EN 719
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH
/ Werkstoff- und Schweißtechnik |
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 | Kenntnisse / Qualifikation |
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 | Kenntnisse / Qualifikation |
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EN 719 - Schweißaufsicht - Technische Kenntnisse und Qualifikation
Das Schweißaufsichtspersonal muß über entsprechende Kenntnisse verfügen, um alle
zugewiesenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllen zu können.
Die Qualifikation
sollte neben allgemeinen technischen Kenntnissen auch besondere schweißtechnische
Kenntnisse beinhalten.
In der Regel ist eine Zusatzausbildung erforderlich.
Sie erfolgt für drei Qualifikationsstufen:
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Umfassende schweißtechnische Kenntnisse
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Schweißfachingenieur
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Spezielle schweißtechnische Kenntnisse
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Schweißtechniker
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Schweißtechnische Basiskenntnisse
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Schweißfachmann
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Normen / Regelwerke |
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 | Normen / Regelwerke |
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Forderung nach "Schweißaufsicht" in nationalen Normen und Regelwerken
- Grundnormen (z.B. EN 729) über die Qualitätssicherung von Schweißarbeiten
- Konstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich
- Rohrleitungs- und Anlagenbau im Gas- und Wasserfach
- Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Bau meerestechnischer Anlagen
- Überwachungsbedürftige Anlagen (Druckbehälter, Dampfkessel ...)
- Schienenfahrzeuge und maschinentechnische Anlagen
- Wehrmaterial im Bereich Marine und Heer
- Luft- und Raumfahrzeugbau
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH
/ Werkstoff- und Schweißtechnik |
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 | Schweißer und Bediener - Übersicht |
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 | Schweißer und Bediener - Übersicht |
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Schweißer und Bediener: Übersicht der aktuellen Prüfnormen Die Qualifikation der Schweißer und Bediener von vollmechanisierten Schweißanlagen
erfolgt nach folgenden Normen:
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Nummer
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Titel
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Ausgabe
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DIN EN 287-1
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Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 1: Stähle
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DIN EN 287-2
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Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen
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EN ISO 9606-3
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Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen
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EN ISO 9606-4
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Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 4: Nickel und Nickellegierungen
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EN ISO 9606-5
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Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen Teil 5: Titan und Titanlegierungen,
Zirkonium und Zirkoniumlegierungen
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DIN EN 1418
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Schweißpersonal Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum
Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches
und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Prüfung und Prozesse |
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 | Prüfung und Prozesse |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Schweißprozesse (EN 287 / EN ISO 9606) Schweißprozesse sind in ISO 857 erläutert, Verfahrensnummern in EN 24063 aufgeführt
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Lichtbogenhandschweißen
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111
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Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode
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114
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Unterpulverschweißen mit Drahtelektrode
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121
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Metall-Inertgasschweißen; MIG-Schweißen
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131
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Metall-Aktivgasschweißen; MAG-Schweißen
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135
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Metall-Aktivgasschweißen mit Fülldrahtelektrode
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136
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Metall-Inertgasschweißen mit Fülldrahtelektrode
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137
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Wolfram-Inertgasschweißen; WIG-Schweißen
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141
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Plasmaschweißen
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15
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Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme
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311
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Bezeichnungsbeispiele |
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 | Bezeichnungsbeispiele |
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 | Stähle: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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 | Stähle: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Stähle - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN 287-1)
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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Unlegierte Stähle (ReH <= 360 N/mm2)
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CrMo-Stähle und CrMoV-Stähle
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Feinkornbaustähle (ReH > 360 N/mm2)
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Nichtrostende ferr. oder mart. Stähle
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Rostfreie ferr.-aust. und aust. CrNi-Stähle
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Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde
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Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt
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Bei Verwendung von Zusatzwerkstoffen aus Gruppe W 11
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Beachte Abweichungen im Druckbehälterbau (AD-Mbl. HP 3) !!
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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Unlegierte Stähle (ReH <= 360 N/mm2)
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CrMo-Stähle und CrMoV-Stähle
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Feinkornbaustähle (ReH > 360 N/mm2)
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Nichtrostende ferr. oder mart. Stähle
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Rostfreie ferr.-aust. und aust. CrNi-Stähle
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Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde
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Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt
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Nur, wenn keine Sonderprüfungen erforderlich (HP3, 3.1.2.1)
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Stabelektrodenumhüllung |
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 | Stabelektrodenumhüllung |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Stähle - Stabelektrodenumhüllung und Geltungsbereich (EN 287-1 + AD-Mbl. HP 3) Beachte Abweichungen im Druckbehälterbau (x1)) !!
Umhüllungstyp der Stabelektrode des Prüfstückes
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x
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Umhüllungstypen bei Stabelektroden:
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sauerumhüllt
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basischumhüllt
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zelluloseumhüllt
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rutilumhüllt
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rutilsauer-umhüllt
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rutilbasisch-umhüllt
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rutilzellulose-umhüllt
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rutilumhüllt (dick)
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andere Arten (Sonderumhüllung)
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Alu: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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 | Alu: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN 287-2)
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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Reinaluminium und AlMn-Leg. (Mn oder Verunreinigungen < 1,5%)
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x
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Nichtwarmaushärtbare Legierungen (AlMg, AlMgMn, AlSi usw.)
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Warmaushärtbare Legierungen (AlMgSi, AlZnMg usw.)
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Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde
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Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Kupfer: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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 | Kupfer: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Kupfer und Kupferlegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN ISO 9606-3)
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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W35
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Reinkupfer
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Kupfer-Zink-Legierungen
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Kupfer-Zinn-Legierungen
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Kupfer-Nickel-Legierungen
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Kupfer-Aluminium-Legierungen
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Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen
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Werkstoffgruppe, in der die Prüfung ausgeführt wurde
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Werkstoffgruppe, für die die Prüfung ebenfalls gilt
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Nickel: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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 | Nickel: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Nickel und Nickellegierungen - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe (EN ISO 9606-4)
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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Reinnickel
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Eine in Gruppe W 41 ausgeführte Prüfung deckt alle anderen Gruppen
ab, aber nicht umgekehrt.
Eine in den Gruppen W 42 bis W47 ausgeführte Prüfung gilt für alle
Gruppen innerhalb von W 42 bis W 47.
Die Gruppen W 41 bis W 47 schließen auch die Gruppe W 11 nach EN
287-1 ein, jedoch nicht umgekehrt.
Anerkennung unterschiedlicher Metallverbindungen:
Bei Verwendung von Zusatzwerkstoffen nach den Gruppen W 41 bis W
47 sind alle Kombinationen von Stahl-Stahl- und Stahl-Nickel-Legierungen
abgedeckt.
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NiCu-Leg. Ni >= 45%, Cu > 10%
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NiCr-Leg. (Ni/Fe/Cr/Mo) Ni >=40%
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NiMo-Leg. Ni >= 45%, Mo <= 30 %
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NiFeCr-Leg. Ni < 45 %
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NiCrCo-Leg. Ni >= 45%, Co > 10 %
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NiFeCrCu-Leg. Ni >= 45%
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Titan: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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 | Titan: Werkstoffgruppen / Geltungsbereich |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Titan- und Zirkoniumwerkstoffe - Werkstoffgruppen und Geltungsbereich für Grundwerkstoffe
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Werkstoff- gruppe des Prüfstückes
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Reintitan
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Eine Prüfung, die an einem Werkstoff der Gruppen 51, 52,
53 oder 54 sowie 61 oder 62 ausgeführt wurde, gilt für alle Werkstoffe in
den jeweiligen Gruppen.
Wenn in der Fertigung überwiegend Zirkonium geschweißt wird, muss
die Prüfung an Zirkonium ausgeführt werden.
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Alpha-Ti-Legierungen 1)
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Alpha-Beta-Ti-Legierungen 2)
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Ähnlich Beta- u. Beta-Ti-Legierungen 3)
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Reinzirkonium
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Zirkonium mit 2,5 % Nb
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1)
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Alpha-Legierungen
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Ti-0,2Pd; Ti-2,5Cu; Ti-5Al-2,5Sn; Ti-8Al-1Mo-1V; Ti-6Al-2Sn-4Zr-2Mo;
Ti-6Al-2Nb-1Ta-0,8Mo
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2)
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Alpha-Beta-Legierungen
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Ti-3Al-2,5V; Ti-6Al-4V; Ti-6Al-6V-2Sn; Ti-7Al-4Mo
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3)
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Ähnlich Beta- u. Beta-Leg.
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Ti-10V-2Fe-3Al; Ti-13V-11Cr-3Al; Ti-11,5Mo-6Zr-4,5Sn; Ti-3Al-8V-6Cr-4Zr-4Mo
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Dicke des Prüfstückes |
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 | Dicke des Prüfstückes |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Dicke des Prüfstückes und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)
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1) t bis 1,5 t 2) 3
mm bis 1,5 t Sonderbedingung für Gasschweißen (311)
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1) Bei Werkstückdicken > 40 mm ist eine Sonderprüfung
erforderlich.
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t
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1) Bei Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme (311)
ist die Prüfung in der kleinsten und größten Dicke, die in der Fertigung
vorkommt, durchzuführen: t ungefähr gleich t
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EN ISO 9606 -5 (Titan, Zirkonium)
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Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Durchmesser des Prüfstückes |
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 | Durchmesser des Prüfstückes |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Durchmesser des Prüfstückes und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)
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Prüfstück Durchmesser D1) in mm
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0,5 D bis 2 D (25 mm min.)
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D <= 25
D >25
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D bis 2 D
>= 0,5 D (25 mm min.)
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EN ISO 9606 -5 (Titan, Zirkonium)
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1) Bei Hohlprofilen bedeutet "D" das Maß der kleinsten Seite.
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Nahtausführung |
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 | Nahtausführung |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Nahtausführung der Stumpfnähte und Geltungsbereich (EN 287/ EN ISO 9606)
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Nahtausführung im anerkannten Prüfstück
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mit Schweiß- badsicherung
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ohne Schweiß- badsicherung
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ohne Schweiß-badsicherung
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Zeichenerklärung: (o) geprüft (X) ebenfalls anerkannt
1)
Prüfungen für BW an Blechen schließen Prüfungen für BW an Rohren mit Ø >= 500 mm
in den jeweiligen Schweißpositionen ein. Prüfungen für BW an Blechen in Position
PA oder PC schließen BW an Rohren mit Ø >= 150 mm für die gleichen Positionen ein.
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Geltungsbereich Nahtarten |
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 | Geltungsbereich Nahtarten |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Geltungsbereich Nahtarten / anzuwendende Kriterien (EN 287/ EN ISO 9606)
- Prüfungen für Stumpfnähte an Rohren mit Ø > 25 mm*) schließen
Stumpfnähte an Blechen ein;
- Prüfungen für Stumpfnähte an Blechen schließen Stumpfnähte an Rohren mit
einem Außendurchmesser >= 500 mm in den jeweiligen Schweißpositionen ein;
(beachte folgenden Absatz)
- Prüfungen für Stumpfnähte an Blechen in Position PA oder PC schließen Stumpfnähte
an Rohren mit einem Außendurchmesser >= 150 mm für die gleiche Position
ein;
- Stumpfnähte schließen Kehlnähte ein. Wenn in der Fertigung überwiegend
Kehlnähte geschweißt werden, muß eine geeignete Kehlnahtprüfung abgelegt werden.
- Prüfungen für Stumpfnähte an Rohren ohne Schweißbadsicherung schließen
Prüfungen an Rohrabzweigungen für den entsprechende Geltungsbereich ein. Der
Geltungsbereich für Durchmesser bezieht sich bei Rohrabzweigung auf das abzweigende
Rohr.
- Besteht die Fertigung überwiegend aus Rohrabzweigungen oder komplizierten
Rohrverbindungen, wird für den Schweißer eine entsprechende Sonderausbildung
empfohlen. Schweißerprüfungen an Rohrabzweigungen können in einigen Fällen
erforderlich sein.
*) Die Zusatzbedingung “Ø > 25 mm” gilt nur für EN ISO 9606 Teile
3, 4 und 5
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie Service GmbH
/ Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Gültigkeitsdauer |
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 | Gültigkeitsdauer |
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Schweißer und Bediener: Schweißerprüfung - Gültigkeitsdauer / Verlängerung (EN 287/ EN ISO 9606)
- Die Schweißerprüfung bleibt unter folgenden Bedingungen, die alle 6 Monate
durch den Arbeitgeber auf der Prüfungsbescheinigung bestätigt werden müssen,
zwei Jahre gültig:
- Der Schweißer muss möglichst regelmäßig Schweißarbeiten im geltenden
Prüfungsbereich ausführen. Eine Unterbrechung von höchstens 6 Monaten ist
zulässig.
- Es besteht kein triftiger Grund, die Handfertigkeit und die Kenntnisse
des Schweißers in Frage zu stellen.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, ist die Schweißerprüfung
für ungültig zu erklären.
- Die Gültigkeit kann durch den Prüfer oder die Prüfstelle auf der Prüfungsbescheinigung
für Zeitspannen von jeweils zwei Jahren innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches
verlängert werden, wenn die oben genannten und folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
- Die Fertigungsschweißungen, die vom Schweißer hergestellt wurden, entsprechen
der geforderten Qualität.
- Die Prüfberichte, z.B. halbjährliche Dokumentationen über DS- oder US-Prüfungen
oder Bruchprüfungen sind mit der Schweißer-Prüfungsbescheinigung verfügbar
aufzubewahren.
Dr. Pek / TÜV SÜD Industrie
Service GmbH / Werkstoff- und Schweißtechnik
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 | Personal für Zerstörungsfreie Prüfung |
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 | Personal für Zerstörungsfreie Prüfung |
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Billigung von Personal der Zerstörungsfreien Prüfung nach Druckgeräterichtlinie
Anforderungen an die Qualifikation und die Zertifizierung von Personal für Zerstörungsfreie
Prüfung (ZfP); Kurzinformationen zur DIN EN 473.
- Akkreditierung, Zertifizierung, Notifizierung, Billigung
Die Einführung der EG Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte brachte für Personal
in der Zerstörungsfreie Prüfung Änderungen der bisherigen Praxis mit sich. So
sind nach Anhang I Absatz 3.1.3 dieser Richtlinie die zerstörungsfreie Prüfungen
an den dauerhaften Verbindungen der Druckgeräte von qualifiziertem Personal
mit angemessener Befähigung auszuführen. Bei Druckgeräten der Kategorien III
und IV muss diese Qualifikation zudem von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle
gebilligt worden sein, die gemäß Artikel 13 dieser Richtlinie anerkannt wurde.
Diese Anerkennung, im folgenden auch Akkreditierung genannt, wird in Deutschland
gemäß DIN EN 45013 durch die ZLS - "Zentralstelle der Länder für Sicherheit"
ausgesprochen. Die ZLS ist mit anderen Akkreditierungsstellen (www.dar.bam.de/as/as2b.html)
für das Sachgebiet - "Gesetzlich geregelter Bereich" unter dem DAR - "Deutscher
Akkreditierungsrat" zusammengefasst. In Deutschland hat nunmehr die ZLS mehrere
unabhängige Prüfstellen (ped.eurodyn.com/contacts/notified_bodies3.html) gemäß
Artikel 13 der DGRL anerkannt und in Brüssel notifiziert. Diese anerkannten
unabhängigen Prüfstellen, oder auch Zertifizierungsstellen genannt, prüfen die
Qualifikation des Personals, das zerstörungsfreie Prüfungen an den dauerhaften
Verbindungen von Druckgeräten durchführt, und sprechen bei angemessener Befähigung
die Billigung in Form eines Zertifikats für diesen Geltungsbereich aus. Zu diesen
in Deutschland anerkannten unabhängigen Prüfstellen gehören neben den TÜV CERT-
Zertifizierungsstellen, zu denen auch die TÜV Industrie Service GmbH, TÜV SÜD
Gruppe, zählt, im Wesentlichen auch die DGZfP und Sector Cert.
- Die Rolle der DIN EN 473 bei der Qualifizierung und Zertifizierung im
Bereich der Druckgeräterichtlinie
In diesem Zusammenhang ist beispielhaft der Normentwurf "Unbefeuerte Druckbehälter"
DIN EN 13445 Teil 5 - Prüfung zu beachten. Nach dieser Produktnorm muss nun
Personal für ZfP gemäß EN 473 qualifiziert und zertifiziert sein. Dabei ist
die Befähigung zur Durchführung der ZfP in den jeweils zutreffenden Qualifizierungsstufen
1,2 oder 3 nachzuweisen. Gleiches gilt für unterbeauftragtes ZfP - Personal,
das beim Hersteller Prüfungen durchführt, oder für das ZfP - Personal eines
Unterauftragnehmers des Herstellers. Im Vorgriff auf diese Euronorm und auch
aufgrund der bereits erfolgten breiten Einführung der DIN EN 473 legen alle
in Deutschland durch die ZLS akkreditierten Zertifizierungsstellen diese Norm
bei der Prüfung der angemessenen Befähigung von ZfP Personal zugrunde. Für die
Zertifizierung muss die Qualifikationsprüfung auf dem Industriesektor "Schweißnähte"
oder auf einem Multisektor, der den Industriesektor "Schweißnähte" beinhaltet,
abgelegt worden sein. Zusätzlich zu den nach DIN EN 473 nachzuweisenden Erfahrungszeiten
ist der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung bei der zerstörungsfreien
Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte erforderlich. Dieser Nachweis
ist von einem Druckgerätehersteller, einem Druckgerätebetreiber oder durch eine
Benannte Stelle auszustellen. Sind alle diese Bedingungen erfüllt wird durch
die Zertifizierungsstellen ein Zertifikat nach DIN EN 473 ausgestellt, das im
Geltungsbereich einen Zusatz beinhaltet, der die Befähigung bei der Prüfung
von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie 97/23 EG ausspricht.
Gültigkeitsdauer, Erneuerung und Rezertifizierung sind wie in DIN EN 473 geregelt.
- Zusammenfassung der Anforderungen der DIN EN 473
Die DIN EN 473 regelt die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal
der zerstörungsfreien Prüfung, ist seit Juli 1993 in Kraft und wird in Kürze
durch eine revidierte Fassung (März 2001) ersetzt. Nach DIN EN 473 ist für die
Zertifizierung eine nach DIN EN 45013 anerkannte, unabhängige Zertifizierungsstelle
zuständig. Qualifizierungsprüfungen sind nach einem genau beschriebenen Procedere
in einem Prüfungszentrum abzulegen, das von einer Zertifizierungsstelle anerkannt
sein muss. Die Norm beschreibt neben den im Geltungsbereich aufgelisteten Prüfverfahren
und einer Definition von Industriesektoren die Qualifikations- und Tätigkeitsprofile
von Stufe 1-, 2- und 3- Personal. Sie legt für die Zertifizierung Anforderungen
an die Vorbildung, die berufliche Erfahrungszeiten im entsprechenden Prüfverfahren
sowie an die Ausbildung und Qualifikationsprüfung fest. Zur Erhaltung des Zertifikats
ist ein jährlicher Sehtest, eine fortgesetzte berufliche Tätigkeit sowie die
Einhaltung der berufsethischen Regeln erforderlich. Die Gültigkeit des Erstzertifikats
beträgt fünf Jahre. Danach kann das Zertifikat erneuert werden. Nach weiteren
fünf Jahren ist eine Rezertifizierung vorgesehen, die eine vereinfachte Rezertifizierungsprüfung
erforderlich macht.
- Übergangsregelung für bisherige Zertifikate nach DIN EN 473 in den Bereich
der Druckgeräterichtlinie
Zertifikate nach DIN EN 473 für die Verfahren UT, RT, MT und PT, die noch
keine Erweiterung für die Prüfung von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie
97/23 EG beinhalten, können auf Antrag bei den in Deutschland durch die ZLS
im "Geregelten Beeich" akkreditierten Zertifizierungsstellen (DGZfP, Sector
Cert oder TÜV CERT) unter folgenden Vorraussetzungen entsprechend erweitert
werden:
- Die Zertifizierungsstelle, bei der die Qualifikationsprüfung abgelegt
wurde, muss in Deutschland durch die ZLS akkreditiert worden sein Dies betrifft
also nur Zertifikate der Zertifizierungsstellen von DGZfP, Sector Cert oder
TÜV CERT.
- Für die Zertifizierung muss die Qualifikationsprüfung auf dem Industriesektor
"Schweißnähte" oder auf einem Multisektor, der den Industriesektor "Schweißnähte"
beinhaltet, abgelegt worden sein.
- Zusätzlich zu den nach DIN EN 473 nachzuweisenden Erfahrungszeiten
ist der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung bei der zerstörungsfreien
Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte erforderlich. Dieser
Nachweis ist von einem Druckgerätehersteller, einem Druckgerätebetreiber
oder durch eine Benannte Stelle auszustellen. Von diesen Erfahrungszeiten
werden unabhängig von den Prüfverfahren mindestens 60 Arbeitstage innerhalb
der letzten fünf Jahre vor dem Zertifizierungsantrag erwartet. Wird die
Zertifizierung für mehrere der vier möglichen Prüfverfahren ( RT,UT,MT,PT)
beantragt, so sind in jedem der beantragten Prüfverfahren eine Erfahrungszeit
von mindestens 15 Arbeitstagen erforderlich. Diese Erfahrungszeiten werden
auf die oben genannten 60 Arbeitstage so angerechnet, dass sich in der Summe
mindestens diese 60 Arbeitstage ergeben.
Sind die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt, wird ein Zertifikat nach
DIN EN 473 ausgestellt, das im Geltungsbereich einen Zusatz beinhaltet, der
die Befähigung bei der Prüfung von dauerhaften Verbindungen nach Druckgeräterichtlinie
97/23 EG ausspricht. Gültigkeitsdauer, Erneuerung und Rezertifizierung sind
wie in DIN EN 473 geregelt.
- Übergangsregelung für bisherige Qualifikationen und Zertifikate in den
Bereich der Druckgeräterichtlinie, die nicht auf der DIN EN 473 basieren
Liegen keine Qualifikationen oder Zertifikate nach DIN EN 473 vor, oder sind
die Zertifikate nach DIN EN 473 nicht von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt
worden, die in Deutschland durch die ZLS akkreditiert worden ist (DGZfP, Sector
Cert oder TÜV CERT), so ist die im Vergleich zur DIN EN 473 und im Bezug auf
die DGRL eventuell noch fehlende Ausbildung und Qualifikationsprüfung nachzuholen.
Der Umfang der erforderlichen Ausbildung und Qualifizierungsprüfungen wird durch
die Zertifizierungsstelle auf Antrag ermittelt. Diese Qualifizierungsprüfungen
können beispielsweise spezielle Fragen zur Prüfung an dauerhaften Verbindungen
an Druckgeräten beinhalten, oder es wird ein Prüfung im Sinne einer Rezertifizierungsprüfung
nach DIN EN 473 durchgeführt, die bei Stufe 1 und 2 auch nur aus einem praktischen
Prüfungsteil bestehen können. Die bisherigen Ausbildungen und Qualifikationsprüfungen
werden bei dem gesamten Verfahren individuell angerechnet. Nach einer erfolgreichen
Nachqualifikation und dem Vorliegen der übrigen Anforderungen, wie der körperlicher
Eignung (Sehtest) und dem Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung bei der
zerstörungsfreien Prüfung an dauerhaften Verbindungen von Druckgeräte, wird
schließlich ein Zertifikat nach DGRL von der Zertifizierungsstelle ausgestellt.
- Ausbildungsmöglichkeiten nach DIN EN 473 im süddeutschen Raum
Für Ihre Ausbildung nach DIN EN 473, auch im Bereich der DGRL, stehen Ihnen
im süddeutschen Raum die Ausbildungsstätte der SLV München zur Verfügung. Als
anerkanntes Prüfungszentrum der TÜV CERT - Zertifizierungsstelle für ZfP - Personal
der TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe und SECTOR Cert können Sie dort
Qualifizierungsprüfungen für Stufe 1 und 2 ablegen, die die Grundlage für eine
Zertifizierung nach DIN EN 473 und DGR bilden.
- Kontaktadresse
TÜV CERT - Zertifizierungsstelle für ZfP
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Westendstraße 199 D-80686 München
Dr. Michael Jakob Tel. (0
89) 57 91- 1876 Fax (0 89) 57 91- 1833 E-Mail:
Michael.Jakob@tuev-sued.de
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