Druckluft
Information rund um die Druckluft:
zusammengestellt von netinform und unserem Partner
BAUER KOMPRESSOREN GmbH München
| | |
| Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln |
|
|
|
| |
| |
|
 | Richtlinien, Gesetze |
|
 | Richtlinien, Gesetze |
|
|
|
 | UVV Verdichter |
|
 | UVV Verdichter |
|
Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften Wird ein Hochdruckkompressor zum Füllen von Druckgasbehältern oder zur Versorgung von pneumatischen Systemen verwendet, so gelten für Inbetriebnahme und Betreiben in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlichen Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, insbesondere die UVV Verdichter (VBG 16)
Seitens des Herstellers sind alle für den Hersteller zutreffenden Vorschriften zu beachten und die Anlagen entsprechend auszuführen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
sind Kompressoranlagen als Füllanlagen am Aufstellungsort vor der Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen (z.B. TÜV SÜD Industrie Service GmbH) zu unterziehen.
Werden mit dem Kompressor Druckgasbehälter (Flaschen) zur Abgabe an andere gefüllt, bedarf die Anlage vor der Abnahmeprüfung der Erlaubnis der zuständigen Behörden. Im Normalfall ist das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten. Grundlage bildet hier die TRG 730. Die bei der Lieferung des Kompressors mitgeführten Prüfbescheinigungen und Unterlagen sind wichtige Antragsdokumente. Sie sind beim Erlaubnisverfahren einzureichen und dienen als Nachweis für die wiederkehrenden Prüfungen der Anlage.
Prüfungen nach den UVV werden vom Hersteller bzw. vom Sachkundigen durchgeführt.
Grundlegende detaillierte Sicherheitshinweise im Umgang mit der Druckluft sind aus der Betriebsanleitung zu entnehmen, die als Dokument der jeweiligen Lieferung beiliegt.
Inhalte von
BAUER KOMPRESSOREN GmbH München |
|
|
|
|