Druckgeräte
Wegweiser, Schritt für Schritt durch die Richtlinie 97/23/EG, Hinweise zum Betrieb, ...
| Wegweiser durch die Richtlinie 97/23/EG |
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| Schritt für Schritt durch die Richtlinie |
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 | Ablaufdiagramm |
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 | Ablaufdiagramm |
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Ablaufdiagramm zur Druckgeräterichtlinie Die Grundstruktur der Druckgeräterichtlinie ist im nachfolgenden Ablaufdiagramm
beschrieben. Ablaufdiagramm:
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Artikel
1
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p < 0.5 bar? Absatz 3.1 - 3.2.1
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Gruppe 1 oder Gruppe 2
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Ingenieurpraxis Artikel 3, Abs. 3
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Diagramme Anhang II
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Artikel
10
Anhang
II
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in Abhängigkeit von der Kategorie
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 | Einordnung |
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 | Einordnung |
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Wie werden Druckgeräte nach Druckgeräterichtlinie eingeordnet ? Druckgeräte werden anhand der Diagramme des Anhang II in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in sog. "Kategorien (I-IV)" eingeordnet. Das Gefahrenpotential wird beschrieben durch:
- den Aggregatszustand des Mediums (gasförmig, flüssig) und dessen Dampfdruck,
- die Gefährlichkeit des Mediums (z.B. giftig, entzündlich, explosiv) und
- die gespeicherte Energie (PSxV, PSxDN).
Beispiel:
Ein Druckbehälter mit einem ungefährlichen Medium, 100 Liter Inhalt, soll für einen Druck PS = 12 bar eingeordnet werden. Der Behälter unterliegt somit der Mediengruppe 2. Der Aggregatszustand ist gasförmig. Das Druck-Inhaltsprodukt PSxV beträgt 1200. Nach Druckgeräterichtlinie ist das Diagramm 2 nach Anhang II anzuwenden.

PS = 12 bar, V = 100 Liter, PSxV = 1200
Aus dem Diagramm ergibt sich, dass der Behälter in die Kategorie III einzuordnen ist.
Weitere Hilfe zur Bestimmung der Kategorien nach Druckgeräterichtlinie finden Sie unter:
Einstufung von Druckbehältern
nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Rohrleitungen
nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Heißwasser-
/ Dampferzeugern nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Ausrüstungsteilen
nach Druckgeräterichtlinie
CD ROM zur Druckgeräterichtlinie
97/23/EG
Die Module lassen sich als in sich geschlossene Prüfpakete beschreiben, welche die Entwurfs- und Produktionsphase eines Druckgerätes behandeln mit der Zielsetzung, den Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu führen. Da nicht jedes Modul die Entwurfs- und Produktionsphase abdeckt, werden auch Modulkombinationen verwendet.
Mehr dazu im nächsten Schritt.
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 | Prüfmodul |
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 | Prüfmodul |
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Welches Prüfmodul wende ich an ?
Jeder Kategorie sind Prüfmodule bzw. Prüfmodulkombinationen zugeordnet, die der
Hersteller z. B. in Abhängigkeit seines QS-Systems frei wählen kann. Die Module
lassen sich als in sich geschlossene Prüfpakete beschreiben, welche die Entwurfs-
und Produktionsphase eines Druckgerätes behandeln mit der Zielsetzung, den Nachweis
der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu führen. Da nicht
jedes Modul die Entwurfs- und Produktionsphase abdeckt, werden auch Modulkombinationen
verwendet.
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A
Interne Fertigungs- kontrolle Modul
A
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A1
Interne Fertigungs- kontrolle mit Überwachung
Modul A1
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B+C1
Konformität der Bauart Modul B / Modul
C1
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B1+F
Prüfung der Produkte Modul B1 / Modul
F
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B1+D
QS Produktion
Modul B1 / Modul D
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B+E
QS Produkt
Modul B / Modul E
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B+F
Prüfung der Produkte Modul B / Modul
F
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B+D
QS Produktion
Modul B / Modul D
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H1
Umfass.QS m. Entwurfsprf.+ Überwach.
Modul H1
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ohne QS System
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Inhaltlich bestehen Module im wesentlichen aus drei Punkten:
- Beschreibung des Verfahrens, mit dem der Hersteller sicherstellt
und erklärt dass die betreffenden Druckgeräte die Anforderungen der Richtlinie
erfüllen
- Festlegung der von einer benannten Stelle durchzuführenden
Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen
- Festlegung der zu erstellenden Unterlagen und Dokumentation
Im Modulkonzept der Druckgeräterichtlinie werden Druckgeräten mit zunehmendem
Gefahrenpotential d.h. zunehmender Kategorie, Prüfmodule mit zunehmender Einschaltung
der benannten Stelle zugeordnet. Mit Ausnahme des Moduls A „Interne Fertigungskontrolle“
das auf Druckgeräte der Kategorie I angewendet wird, ist bei allen Modulen die benannte
Stelle beteiligt. Prüfmodule für eine höhere Kategorie können auf Druckgeräte niedrigerer
Kategorie angewendet werden (Abwärtskompatibilität), jedoch nicht umgekehrt.
Lesen Sie dazu auch den Fachartikel von Ferdinand Neuwieser und Hanns Marchner,
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
"Die Module der Druckgeräte-Richtlinie"
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 | Voraussetzungen |
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 | Voraussetzungen |
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Welche personellen und betrieblichen Voraussetzungen sind erforderlich ?
Um Druckgeräte gemäß Druckgeräterichtlinie herzustellen, sind gewisse personelle
Voraussetzungen zu erfüllen.
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Anwendung der EN 729-ff zur Sicherstellung der sachkundigen Ausführung
von Schweißarbeiten mehr ... Schweißaufsicht EN 719
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Schweißarbeiten an Druckgeräten der Kategorien II bis IV dürfen nur von
Personen ausgeführt werden, die für die jeweilige Aufgabe geeigent sind
und gültige Zertifikate besitzen mehr ...
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Zerstörungsfreie Prüfungen an dauerhaften Verbindungen an Druckgeräten
dürfen nur von qualifiziertem Personal mit angemessener Befähigung ausgeführt
werden. Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV muss die Qualifikation
des Prüfpersonals durch einen anerkannte unabhängige Prüfstelle zertifiziert
werden mehr ...
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Auf der Virtuellen
Messe in den Bereichen Schweißtechnik / Weiterverarbeitung finden Sie interessante
und detaillierte Informationen. Betriebliche Anforderungen
Neben diesen Voraussetzungen muss auch der Betrieb selbst gewisse Anforderungen
erfüllen. Der Hersteller muss die sachkundige Ausführung von Schweißarbeiten
sicherstellen. Dies kann z. B. durch die Anwendung der EN 729-1, EN 729-2, EN 729-3
oder bei Anwendung des AD 2000 - Regelwerkes geschehen. Mehr über betriebliche
Anforderungen ... ...und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
Fachinformationen / Hilfsmittel / ...
Im nächsten Kapitel dreht sich alles um die richtige Werkstoffwahl.
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 | Werkstoffe |
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 | Werkstoffe |
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Welche Werkstoffe kann ich verwenden ? Nach den bisherigen Regelungen waren für die Verwendung von Werkstoffen im Dampfkessel-/Druckbehälter-/Rohrleitungsbau die einschlägigen Technischen Regeln wie TRD, AD-Mbl., TRR maßgebend. Die zugelassenen Qualitäten sowie deren Einsatzbereiche sind darin beschrieben.
Nach Druckgeräterichtlinie dürfen künftig nur Werkstoffe verwendet werden,
- die einer harmonisierten Norm entsprechen
- für die eine europäische Werkstoffzulassung vorliegt
- die einer Einzelbegutachtung unterzogen wurden.
Derzeit liegen einige harmonisierte Normen vor. Nachdem es zur DGR noch keine EN-Produktnummern gibt, können andere Regelwerke, wie z.B. AD-2000, welche die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen, herangezogen werden. AD-2000 enthält hinsichtlich der Verwendung von Werkstoffen, vergleichbare Regelungen wie die bisherigen AD-Merkblätter der Reihe W. Die dort genannten Werkstoffe gelten als gleichsam einzelbegutachtet.
Im Rahmen der Prüfung der technischen Unterlagen ist formell die Einzelbegutachtung nach Druckgeräterichtlinie durchzuführen.
In den Modulen mit QS-System sind ergänzend zur Beurteilung des QS-Systems die vom Hersteller verwendeten Werkstoffe einer Einzelbegutachtung zu unterziehen und dies durch die benannte Stelle zu bescheinigen.
Besuchen Sie auch unsere Virtuelle Messe
in den Bereichen Hersteller / Vertrieb von Werkstoffen und Halbzeugen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Fachinformationen / Hilfsmittel / Werkstoffe
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 | Techn. Regeln |
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 | Techn. Regeln |
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Welche technischen Regeln wende ich an ? Nach Artikel 5 der Druckgeräterichtlinie (DGR) liegt bei Anwendung der harmonisierten Normen die sog. Konformitätsvermutung vor, d.h. die Anforderungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie gelten als erfüllt.
Da die harmonisierten Normen hinsichtlich ihrer Anwendung nicht verbindlich sind, können auch andere Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie gewählt werden.
Internationale anerkannte Regelwerke wie z. B. die AD-Merkblätter, BS 5500; CODAP wurden deshalb im Hinblick auf die Anwendung im Rahmen der Druckgeräterichtlinie überarbeitet.
Informieren Sie sich auch direkt in der Druckgeräterichtlinie
und in anderen Regelwerken.
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