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Anlagentechnik / Druckgeräte

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Druckgeräte

Wegweiser, Schritt für Schritt durch die Richtlinie 97/23/EG, Hinweise zum Betrieb, ...

Wegweiser durch die Richtlinie 97/23/EG
Schritt für Schritt durch die Richtlinie
Hinweise zum Betrieb
Vorbereitung zur Prüfung
Ablaufdiagramm
Ablaufdiagramm

Ablaufdiagramm zur Druckgeräterichtlinie

Die Grundstruktur der Druckgeräterichtlinie ist im nachfolgenden Ablaufdiagramm beschrieben.

Ablaufdiagramm:

Artikel 1

Geltung
Pfeil-rechts

p < 0.5 bar?
Absatz 3.1 - 3.2.1

 

Pfeil      
Eingruppierung
Pfeil-rechts

Gruppe 1 oder Gruppe 2

 
Pfeil      
Anforderung
Pfeil-rechts

Ingenieurpraxis
Artikel 3, Abs. 3

 
Pfeil      
Zuordnung
Pfeil-rechts

Diagramme Anhang II

 
Pfeil      

Artikel 10
Anhang II

Modul
Pfeil-rechts

in Abhängigkeit von der Kategorie

 
Einordnung
Einordnung

Wie werden Druckgeräte nach Druckgeräterichtlinie eingeordnet ?

Druckgeräte werden anhand der Diagramme des Anhang II in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in sog. "Kategorien (I-IV)" eingeordnet. Das Gefahrenpotential wird beschrieben durch:
     
  • den Aggregatszustand des Mediums (gasförmig, flüssig) und dessen Dampfdruck,
  •  
  • die Gefährlichkeit des Mediums (z.B. giftig, entzündlich, explosiv) und
  •  
  • die gespeicherte Energie (PSxV, PSxDN).

Beispiel:
Ein Druckbehälter mit einem ungefährlichen Medium, 100 Liter Inhalt, soll für einen Druck PS = 12 bar eingeordnet werden. Der Behälter unterliegt somit der Mediengruppe 2. Der Aggregatszustand ist gasförmig. Das Druck-Inhaltsprodukt PSxV beträgt 1200. Nach Druckgeräterichtlinie ist das Diagramm 2 nach Anhang II anzuwenden.



PS = 12 bar, V = 100 Liter, PSxV = 1200
Aus dem Diagramm ergibt sich, dass der Behälter in die Kategorie III einzuordnen ist.

Weitere Hilfe zur Bestimmung der Kategorien nach Druckgeräterichtlinie finden Sie unter:

Einstufung von Druckbehältern nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Rohrleitungen nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Heißwasser- / Dampferzeugern nach Druckgeräterichtlinie
Einstufung von Ausrüstungsteilen nach Druckgeräterichtlinie

CD ROM zur Druckgeräterichtlinie 97/23/EG

Die Module lassen sich als in sich geschlossene Prüfpakete beschreiben, welche die Entwurfs- und Produktionsphase eines Druckgerätes behandeln mit der Zielsetzung, den Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu führen. Da nicht jedes Modul die Entwurfs- und Produktionsphase abdeckt, werden auch Modulkombinationen verwendet.
Mehr dazu im nächsten Schritt.

Prüfmodul
Prüfmodul

Welches Prüfmodul wende ich an ?

Jeder Kategorie sind Prüfmodule bzw. Prüfmodulkombinationen zugeordnet, die der Hersteller z. B. in Abhängigkeit seines QS-Systems frei wählen kann. Die Module lassen sich als in sich geschlossene Prüfpakete beschreiben, welche die Entwurfs- und Produktionsphase eines Druckgerätes behandeln mit der Zielsetzung, den Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu führen. Da nicht jedes Modul die Entwurfs- und Produktionsphase abdeckt, werden auch Modulkombinationen verwendet.

Kat.
I

A
Interne
Fertigungs-
kontrolle
Modul A

Kat.
II

A1
Interne
Fertigungs-
kontrolle mit
Überwachung
Modul A1

E1
QS Produkt

Modul E1

D1
QS Produktion

Modul D1

Kat.
III

B+C1
Konformität der
Bauart
Modul B /
Modul C1

B1+F
Prüfung der
Produkte
Modul B1 /
Modul F

B1+D
QS Produktion

Modul B1 /
Modul D

B+E
QS Produkt

Modul B /
Modul E

H
umfassende QS

Modul H

Kat.
IV

G
Einzelprüfung

Modul G

B+F
Prüfung der
Produkte
Modul B /
Modul F

B+D
QS Produktion

Modul B /
Modul D

H1
Umfass.QS m.
Entwurfsprf.+
Überwach.
Modul H1

 

 

 

 

 

 

 

ohne QS System

 

 

mit QS System

 


Inhaltlich bestehen Module im wesentlichen aus drei Punkten:

  • Beschreibung des Verfahrens, mit dem der Hersteller sicherstellt und erklärt dass die betreffenden Druckgeräte die Anforderungen der Richtlinie erfüllen
  • Festlegung der von einer benannten Stelle durchzuführenden Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Festlegung der zu erstellenden Unterlagen und Dokumentation

Im Modulkonzept der Druckgeräterichtlinie werden Druckgeräten mit zunehmendem Gefahrenpotential d.h. zunehmender Kategorie, Prüfmodule mit zunehmender Einschaltung der benannten Stelle zugeordnet. Mit Ausnahme des Moduls A „Interne Fertigungskontrolle“ das auf Druckgeräte der Kategorie I angewendet wird, ist bei allen Modulen die benannte Stelle beteiligt. Prüfmodule für eine höhere Kategorie können auf Druckgeräte niedrigerer Kategorie angewendet werden (Abwärtskompatibilität), jedoch nicht umgekehrt.

Lesen Sie dazu auch den Fachartikel von Ferdinand Neuwieser und Hanns Marchner, TÜV SÜD Industrie Service GmbH "Die Module der Druckgeräte-Richtlinie"

Voraussetzungen
Voraussetzungen

Welche personellen und betrieblichen Voraussetzungen sind erforderlich ?

Um Druckgeräte gemäß Druckgeräterichtlinie herzustellen, sind gewisse personelle Voraussetzungen zu erfüllen.

    Schweißaufsicht  

Anwendung der EN 729-ff zur Sicherstellung der sachkundigen Ausführung von Schweißarbeiten
mehr ...
Schweißaufsicht EN 719

     
Person1   Person3  

Schweißarbeiten an Druckgeräten der Kategorien II bis IV dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die für die jeweilige Aufgabe geeigent sind und gültige Zertifikate besitzen
mehr ...

     
    Person4  

Zerstörungsfreie Prüfungen an dauerhaften Verbindungen an Druckgeräten dürfen nur von qualifiziertem Personal mit angemessener Befähigung ausgeführt werden. Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV muss die Qualifikation des Prüfpersonals durch einen anerkannte unabhängige Prüfstelle zertifiziert werden
mehr ...

         


Auf der Virtuellen Messe in den Bereichen Schweißtechnik / Weiterverarbeitung finden Sie interessante und detaillierte Informationen.

Betriebliche Anforderungen

Neben diesen Voraussetzungen muss auch der Betrieb selbst gewisse Anforderungen erfüllen.

Der Hersteller muss die sachkundige Ausführung von Schweißarbeiten sicherstellen. Dies kann z. B. durch die Anwendung der EN 729-1, EN 729-2, EN 729-3 oder bei Anwendung des AD 2000 - Regelwerkes geschehen.

Mehr über betriebliche Anforderungen ... ...und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Fachinformationen / Hilfsmittel / ...

Im nächsten Kapitel dreht sich alles um die richtige Werkstoffwahl.
Werkstoffe
Werkstoffe

Welche Werkstoffe kann ich verwenden ?

Nach den bisherigen Regelungen waren für die Verwendung von Werkstoffen im Dampfkessel-/Druckbehälter-/Rohrleitungsbau die einschlägigen Technischen Regeln wie TRD, AD-Mbl., TRR maßgebend. Die zugelassenen Qualitäten sowie deren Einsatzbereiche sind darin beschrieben.

Nach Druckgeräterichtlinie dürfen künftig nur Werkstoffe verwendet werden,
     
  • die einer harmonisierten Norm entsprechen
  •  
  • für die eine europäische Werkstoffzulassung vorliegt
  •  
  • die einer Einzelbegutachtung unterzogen wurden.

Derzeit liegen einige harmonisierte Normen vor. Nachdem es zur DGR noch keine EN-Produktnummern gibt, können andere Regelwerke,  wie z.B. AD-2000, welche die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen, herangezogen werden. AD-2000 enthält hinsichtlich der Verwendung von Werkstoffen, vergleichbare Regelungen wie die bisherigen AD-Merkblätter der Reihe W. Die dort genannten Werkstoffe gelten als gleichsam einzelbegutachtet.
Im Rahmen der Prüfung der technischen Unterlagen ist formell die Einzelbegutachtung nach Druckgeräterichtlinie durchzuführen. In den Modulen mit QS-System sind ergänzend zur Beurteilung des QS-Systems die vom Hersteller verwendeten Werkstoffe einer Einzelbegutachtung zu unterziehen und dies durch die benannte Stelle zu bescheinigen.

Besuchen Sie auch unsere Virtuelle Messe in den Bereichen Hersteller / Vertrieb von Werkstoffen und Halbzeugen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Fachinformationen / Hilfsmittel / Werkstoffe

Techn. Regeln
Techn. Regeln

Welche technischen Regeln wende ich an ?

Nach Artikel 5 der Druckgeräterichtlinie (DGR) liegt bei Anwendung der harmonisierten Normen die sog. Konformitätsvermutung vor, d.h. die Anforderungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie gelten als erfüllt. Da die harmonisierten Normen hinsichtlich ihrer Anwendung nicht verbindlich sind, können auch andere Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie gewählt werden.

Regelwerk
       

Internationale anerkannte Regelwerke wie z. B. die AD-Merkblätter, BS 5500; CODAP wurden deshalb im Hinblick auf die Anwendung im Rahmen der Druckgeräterichtlinie überarbeitet.

Informieren Sie sich auch direkt in der Druckgeräterichtlinie und in anderen Regelwerken.