Themenbereich

Anlagentechnik / Druckgeräte

Start


Virtuelle Messe präsentiert:

Klicken Sie auf das Logo um die Firmenpräsentation in unserem Branchenbuch zu öffnen

Virtuelle Messe


GHS Expert

REACH

Registration, Evaluation, Authorisation and Ristriction of Chemicals - REACH leicht gemacht

Was bedeutet REACH?
Wer ist betroffen ... was ist zu tun?
Zulassung
Informationspflichten über Stoffe in Erzeugnissen – SVHC
Registrierung und Fristen
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Lieferkette
Unterstützung bei der Umsetzung von REACH
Hersteller / Importeure
Hersteller / Importeure

Hersteller und Importeure


Registrierungspflichtig sind grundsätzlich die "Inverkehrbringer" von Stoffen. Dies können Hersteller oder auch Importeure sein. Unternehmen, welche Stoffe in Europa kaufen, werden in der Verordnung als "nachgeschaltete Anwender" bezeichnet.

Hersteller und Importeure müssen bestimmte Stoffe, die sie in einer Menge von > 1t pro Jahr produzieren oder importieren, registrieren lassen. Sonst ist eine weitere Vermarktung oder Verwendung ausgeschlossen.

No data, no market.

Bei der Registrierung ist ein technisches Dossier einzureichen. Ab einer Menge von 10 t/a muss ein Stoffsicherheitsbericht vorgelegt werden. Im Stoffsicherheitsbericht ist die Verwendung ("identified uses") des Stoffes (von denen der Hersteller Kenntnis hat ) zu berücksichtigen.
Anwender
Anwender

Nachgeschaltete Anwender


Registrierungspflichtig sind grundsätzlich die "Inverkehrbringer" von Stoffen. Dies können Hersteller oder auch Importeure sein. Unternehmen, welche Stoffe in Europa kaufen, werden in der Verordnung als "nachgeschaltete Anwender" bezeichnet.

Nachgeschaltete Anwender (DU) sind in der Regel nicht registrierungspflichtig. Falls sie jedoch neben den eingekauften Stoffen auch selbst Stoffe synthetisieren oder importieren, sind sie Inverkehrbringer und können somit registrierungspflichtig werden.

Ansonsten muss der DU  einer Informationspflicht nachkommen, d.h. er muss den Hersteller auf die spezielle Verwendung des Stoffes hinweisen, damit dieser die Verwendung in den Stoffsicherheitsbericht übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der DU u.U einen eigenen Stoffsicherheitsbericht für die spezielle Verwendung erstellen. Produkte sind gem. der Verordnung als Erzeugnisse bezeichnet.