Software GHS Expert
In wenigen Schritten zum Ziel durch interaktive Hilfsmittel mit Unterstützung durch ein benutzerfreundliches Nachschlagewerk mit Suchfunktionen nach einzelnen Begriffen und Querverweisen, die Sie einfach per Mausklick aufrufen können.
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Software GHS Expert - In wenigen Schritten zum Ziel...
... durch interaktive Hilfsmittel mit Unterstützung durch ein
benutzerfreundliches Nachschlagewerk mit Suchfunktionen
nach einzelnen Begriffen und Querverweisen, die Sie einfach
per Mausklick aufrufen können.
Bestellen
Verordnung 1272/2008 (GHS)
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Gefahrstoffliste
Gefahrstoffliste (erweitert als Anhang Vl Tabellen 3.1 und 3.2) mit
alten und neuen Kennzeichnungen, zusätzlichen Sotier- und Suchfunktionen.
Stoffdatenbank
Komfortable Datenbank zur Erfassung und Verwaltung Ihrer
Sicherheitsdatenblätter, die Sie direkt ausdrucken oder als pdf-
Datei archivieren können.
GHS Abbildung 3.1.1
Interaktive Hilfe zum mehrstufigen Verfahren zur Einstufung von
Gemischen bezüglich ihrer akuten Toxizität.
GHS Abbildung 2.11.1
Interaktive Hilfe zum Einstufung von selbsterhitzungsfähigen Stoffe und Gemischen
Periodensystem
Klickbares Periodensystem der Elemente mit den wichtigsten Informationen
zu jedem Stoff.
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (Stand Dezember 2008)
Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG
Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechte
und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung , Verpackung und
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe vom 27. Juni 1967 (EG-Amtsblatt
Nr. L 196 S. 1) inklusive aller Änderungen (Stand Januar 2009) und
Richtlinie 1999/45/EG für Zubereitungen.
REACH
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe in einer konsolidierten
Fassung inklusive aller Änderungen (Stand Juni 2009).
Infoflyer zum Download [ PDF 311 kB ]
Zur Bestellung
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Originaltexte (GHS / Reach) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Konsolidierter Originaltext der Verordnung in deutscher und englischer Sprache mit internen und externen Verlinkungen und zusätzlichen Hinweisen.
Flash-Demo
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 | Interaktive Tools |
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 | Interaktive Tools |
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Interaktive Tools GHS Abbildung 3.1.1
Interaktive Hilfe zum mehrstufi gen Verfahren zur Einstufung von Gemischen bezüglich ihrer akuten Toxizität. Geben Sie alle Bestandteile Ihres Gemisches ein und lassen Sie das Programm den ATE Wert des Gemisches bestimmen. Weiter wird überprüft, ob das Gemisch als akut toxisch einzustufen ist. Hierbei kann in die verschiedenen Expositionswege (oral, dermal, Dämpfe und Stäube/Nebel) unterschieden werden.
Abbildung 2.11.1
Ablaufdiagramme der Verordnung als interaktive Hilfen, um schneller zur Einstufung von Gemischen zu gelangen. Hier werden Sie durch die Einstufung von selbsterhitzungs-fähigen Stoffe und Gemischen geführt.
Periodensystem
Klickbares Periodensystem der Elemente mit den wichtigsten Informationen zu jedem Stoff. Informationen in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch.
Symboldatenbank
Eine Symboldatenbank zur Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der Erstellung von Arbeitsschutzdokumenten.
Sicherheitsdatenblatt / Safety data sheet
Vorlage für ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher bzw. englischer Sprache. Die Vorlagen werden als Rich-Text-Format-Datei geliefert und sind somit in allen gängigen Textverarbeitungen verwendbar.
Chemicals Compliance Service
Chemicals Compliance Service ist eine Dienstleistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Optimierung und Bewertung des betrieblichen Chemikalienmanagements.
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Stoffliste Gefahrstoffliste (erweitert als Anhang Vl Tabellen 3.1 und 3.2) mit alten und neuen Kennzeichnungen, zusätzlichen Sortier- und Suchfunktionen.
In der Stoffl iste der Tabellen 3.1 und 3.2 des Anhangs Vl der GHS-Verordnung finden Sie neben den englischen Bezeichnungen (wie in der deutschen Fassung der Verordnung!) auch die deutschen chemischen Bezeichnungen der Stoffe.
Flash-Demo
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Angrenzende Regelwerke Neben der EU-GHS Verordnung finden Sie noch den konsolidierten Volltext der REACH-Verordnung, sowie der Stoffrichtlinie 67/548/EWG und der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Neben der internen Verlinkung sind alle Regelwerke auch untereinander
verbunden.
REACH
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einer konsolidierten Fassung inklusive aller Änderungen.
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV).
Richtlinie 67/548/EWG
des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
Richtlinie 1999/45/EG
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.
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 | Vorteile |
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 | Vorteile |
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Ihre Vorteile
- Verordnungstext mit Querverweisen: das zeitraubende und mühevolle Blättern in den 1355 Seiten der Verordnung erübrigt sich.
- In den „Specials“ Inhaltsverzeichnis der Verordnung: Enthält die Verordnung nicht.
- Verordnungstext enthält Fehler sowohl im englischen Original als auch Übersetzungsfehler in der deutschen Version: In den „Specials“ ein umfangreiches Verzeichnis bisher gefundener Fehler.
- Software enthält korrigierte Fassung der Tabelle 2.11.1 des Anhang I.
- „Alte“ und „neue“ Piktogramme sind im Wegweiser gegenübergestellt.
- Verordnungstext auch auf Englisch. In sprachlichen Zweifelsfällen der deutschen Fassung kann die englische Originalfassung zur Interpretation herangezogen werden.
- In der GHS-Stoffliste sind die deutschen chemischen Bezeichnungen aller Stoffe aus dem Anhang VI abrufbar: Auch die deutsche Version der Verordnung enthält im Anhang VI die chemischen Bezeichnungen nur auf Englisch.
- In der GHS-Stoffliste sind die Angaben der Tabellen 3.1 und 3.2 für einen beliebigen Stoff übersichtlich nebeneinander anzuordnen. Es entfällt das zeitraubende und mühevolle Blättern in dem umfangreichen Tabellenwerk der Verordnung.
- Für jeden Stoff des Anhang VI können wichtige Angaben zur Stoffidentität, zur Einstufung und zur Kennzeichnung in übersichtlicher Form auf 1 Seite automatisch zusammengefasst wer-den. Die gebündelten Stoffinformationen können ausgedruckt, exportiert und gemailt werden.
- In der Stoffliste können für jeden Stoff des Anhang VI die jeweiligen Kennzeichnungselemente im Wortlaut abgerufen werden. Es entfällt das Suchen der Texte in anderen Anhängen der Verordnung.
- Die GHS-Verordnung steht nicht alleine, sondern es gibt zahlreiche Verbindungen zur REACH-Verordnung. Diese ist daher auf der Software ebenfalls enthalten.
- Die REACH-Verordnung wurde seit Inkrafttreten häufig geändert. Seitens der EU gibt es keine konsolidierte Fassung der REACH-Verordnung. Die Software enthält daher eine Fassung, in der die Änderungen intergiert sind. Daher muss man nicht mehr zeitlich verschiedene Versionen der REACH-Verordnung vergleichen.
- Der Text der REACH-Verordnung ist verlinkt. Auch hier entfällt das zeitraubende und mühe-volle Blättern durch 851 Seiten Verordnungstext.
- Für die Übergangsfristen der GHS-Verordnung sind auch die Stoffrichtlinie 67/548/EWG und der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EWG enthalten.
- Beide Richtlinien sind zum leichten Auffinden von inhaltlichen Querbezügen verlinkt.
- Auch die Gefahrstoffverordnung ist auf der CD enthalten.
- Der Text der Gefahrstoffverordnung ist ebenfalls verlinkt.
- Masken zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auf Deutsch und Englisch.
- Masken im benutzerfreundlichen Rtf-Format. Erlaubt Konvertierung in pdf-Format.
- Die CD enthält Hinweise und Hilfestellungen zu einem umfassenden
Chemikalienmanagement.
- Eine Symboldatenbank zeigt nach Gruppen sortierte Symbole zur Arbeitssicherheit. Die Symbole können zur weiteren Verwendung kopiert werden.
- Ein integriertes Periodensystem gibt Informationen zu allen natürlichen und synthetischen Elementen.
- Mit GHS-Dekoder, der Piktogramme, H-Sätze und P-Sätze in den
jeweiligen Wortlaut über-setzt.
- Persönliche Stoffdatenbank gemäß der Gliederung eines
Sicherheitsdatenblatts, aber mit optionalen Eingaben.
- Persönliche Stoffdatenbank mit Verknüpfungen zu innerbetrieblichen
Gegebenheiten wie Lagerungsbedingungen.
- Ausdruck aus der persönlichen Stoffdatenbank in verschiedenen Zielen als SDB, Etikett nach altem Recht und Etikett nach GHS-Verordnung sowie in den Sprachen deutsch und englisch.
- Hilfestellung auch für Händler zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen
nach Art. 4 (4) CLP (Lieferanten gewährleisten korrekte Kennzeichnung und
Verpackung – bloße, unkritische Übernahme gemäß Art. 4 (5) nicht ausreichend).
- Hilfestellung auch für Nachgeschaltete Anwender zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Art. 4 (4) CLP (Lieferanten gewährleisten korrekte Kennzeichnung und Verpackung – bloße, unkritische Übernahme gemäß Art. 4 (6) nicht ausreichend).
- Die umfangreichen Tabellen 3.1 und 3.2 im Anhang VI CLP werden von der EU immer wieder erweitert (Tab. 3.2 bis 31.05.15). Die vermutlich nächste Erweiterung betrifft die Einarbeitung der 30.und 31. ATP. Updates der CD werden künftige Erweiterungen enthalten.
- Nutzer haben die Möglichkeit, Rückmeldungen zu geben. Auf diese Weise können Wünsche für Updates berücksichtigt werden.
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