Gewässer- und Ex-SchutzStart
Dass Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden müssen, ist tägliche Praxis in Betrieben. Wie aber sind die rechtlichen Verpflichtungen bei der Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie (RL) 94/9/EG in der Betriebssicherheitsverordnung [1] geregelt? Der Blick in die Verordnung ist für den Praktiker eher verwirrend. Daher lag es nahe, im zuständigen Unterausschuss 5 „Brand- und Explosionsschutz“ (UA 5) des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) dazu eine Technische Regel zu erarbeiten. Diese Regel sollte vor allem auch die rechtliche Einordnung des § 14 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die mit diesem Paragraphen verbundenen Anforderungen an den Betreiber behandeln. erschienen in TÜ 09/2008 Autorin: Ursula Aich, Wiesbaden zur BetrSichV und zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
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