Gewässer- und Ex-SchutzStart
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung sind Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen für deren Sicherheit verantwortlich. Elektrische Anlagen gelten als besondere Zündquellen und stehen im Zentrum des Explosionsschutzes. Die BetrSichV verlagert die Verantwortlichkeiten des Explosionsschutzes zum Betreiber und erweitert dessen Handlungsspielraum. Entscheidend für die Anlagensicherheit sind qualifiziertes Personal und geeignete Arbeitsmittel. Hierfür ist die technische Kompetenz beim Betreiber aufrechtzuerhalten und auszubauen. Das herstellerseitig garantierte Sicherheitsniveau muss durch anforderungsgerechte Prüfungs- und Wartungsmaßnahmen stets aufrechterhalten werden. Eine zielgerichtete Prüfung und Instandhaltung hilft Haftungsrisiken zu minimieren und steigert durch Reduktion der Ausfallrisiken gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Anlage. erschienen in der TÜ unter dem Titel "Betriebssicherheitsverordnung und Explosionsschutz: Anforderungen an Betreiber" Autor: Thomas Eulert TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Dresden
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