Gewässer- und Ex-SchutzStart
Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der Explosionsschutz in Anlagen, die unter atmosphärischen Bedingungen betrieben werden, nur noch durch diese Verordnung geregelt. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der BetrSichV wurden mehrere bisherige Verordnungen zurückgezogen. Dazu gehörte auch die für den Explosionsschutz bisher wichtige Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF). Somit ergeben sich Schwierigkeiten in der Anwendung der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Nachfolgend sollen die Unterschiede aufgezeigt, aber auch die Lösungswege genannt werden, um die TRbF sachgerecht anwenden zu können. Autor: Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig
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