Anhang II: Diagramm 2: Behälter gemäß Artikel 3 Nummer 1.1 Buchstabe a)) zweiter Gedankenstrich

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Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie III einzustufen.

Leitlinien